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   BFH, 04.03.2002 - II R 85/99 (1)   

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https://dejure.org/2002,11173
BFH, 04.03.2002 - II R 85/99 (1) (https://dejure.org/2002,11173)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2002 - II R 85/99 (1) (https://dejure.org/2002,11173)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2002 - II R 85/99 (1) (https://dejure.org/2002,11173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anhängiges Verfahren - Gemeinsame Verhandlung - Verbindung - Trennung - Verfahrensabschnitt

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbindung von Verfahren; unterschiedliche Personen und Rechtsvorgänge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 30.07.1997 - II R 33/95

    Verbindung mehrerer selbständiger Klageverfahren unterschiedlicher Kläger wegen §

    Auszug aus BFH, 04.03.2002 - II R 85/99
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann weder von einer Rechtsgemeinschaft noch von einer Gleichartigkeit von Ansprüchen oder Verpflichtungen gesprochen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 II R 33/95, BFHE 183, 36, BStBl II 1997, 626).

    Die Trennung ist auch wegen der --durch die Verbindung der Verfahren herbeigeführt-- unzumutbaren kostenmäßigen Auswirkungen erforderlich (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 183, 36, BStBl II 1997, 626).

  • BFH, 17.07.2014 - II R 40/12

    Trennung von Klageverfahren gegen Schenkungsteuerbescheide im Revisionsverfahren

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann weder von einer Rechtsgemeinschaft noch von einer Gleichartigkeit von Ansprüchen oder Verpflichtungen gesprochen werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 II R 33/95, BFHE 183, 36, BStBl II 1997, 626, und vom 4. März 2002 II R 85/99, BFH/NV 2002, 1036).

    Denn es handelt sich insoweit um unterschiedliche Steuerrechtsverhältnisse und unterschiedliche Rechtsvorgänge, an denen jeweils nur die einzelnen Kläger beteiligt sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1036), und die, z.B. aufgrund von Vorschenkungen, bei den einzelnen Klägern zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können.

  • BFH, 22.08.2002 - II R 23/00

    Unterschiedliche Kläger; Verbindung von Klageverfahren

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann weder von einer Rechtsgemeinschaft noch von einer Gleichartigkeit von Ansprüchen oder Verpflichtungen gesprochen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 1997 II R 33/97, BFHE 183, 36, BStBl II 1997, 626, und vom 4. März 2002 II R 85/99, nicht veröffentlicht).
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